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Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel Die Pflegeversicherung unterscheidet zwischen technischen Hilfsmitteln, z.B. ein spezielles Pflegebett, und sogenannten Verbrauchshilfsmitteln (zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel). Das sind Einmalprodukte wie z.B. saugende Bettschutzeinlagen, Mittel zur Händedesinfektion oder Mundschutz. Pflegeverbrauchshilfsmittel werden insbesondere von den pflegenden Angehörigen benutzt – und können bis zu einem Betrag von 31,- Euro im Monat von den Kassen erstattet werden. Wenn Sie diese zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel haben möchten, müssen Sie dazu nur auf die Seite Dort finden Sie alle weiteren Informationen sowie einen Service für die kostenlose Lieferung nach Hause. |
Wussten Sie schon, dass… ... Sie als pflegende(r) Angehörige(r) Pflegehilfsmittel bis zu 31,- Euro im Monat ohne Zuzahlung bei der Pflegekasse beantragen können? Auf |
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