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Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel


Die Pflegeversicherung unterscheidet zwischen

technischen Hilfsmitteln, z.B. ein spezielles Pflegebett, und sogenannten
Verbrauchshilfsmitteln (zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel). Das sind Einmalprodukte wie z.B. saugende Bettschutzeinlagen, Mittel zur Händedesinfektion oder Mundschutz.

Pflegeverbrauchshilfsmittel werden insbesondere von den pflegenden Angehörigen benutzt – und können bis zu einem Betrag von 31,- Euro im Monat von den Kassen erstattet werden.

Wenn Sie diese zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel haben möchten, müssen Sie dazu nur auf die Seite

externer Link  www.pflegebox.com gehen.
Dort finden Sie alle weiteren Informationen sowie einen Service für die kostenlose Lieferung nach Hause.




Wussten
Sie schon,
dass…



... Sie als pflegende(r) Angehörige(r) Pflegehilfsmittel
bis zu 31,- Euro im Monat
ohne Zuzahlung
bei der Pflegekasse
beantragen können?

Auf

externer Link  www.pflegebox.com finden Sie alle Informationen.
 
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